Theaterkarten gelten nicht mehr als Fahrscheine
Theaterkarten gelten ab dieser Spielzeit nicht mehr als Fahrscheine zum Vorstellungsbesuch im Staatstheater
Theaterkarten und Abo-Ausweise gelten ab sofort nicht mehr als Fahrscheine zum Vorstellungsbesuch im Staatstheater Braunschweig. Die Vereinbarung mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH für die Tarifzone 40 im Stadtgebiet Braunschweig wurde vom Theater zum Beginn dieser Spielzeit gekündigt. Der Kostenbeitrag des Staatstheaters und die tatsächliche Nutzung standen in keinem vertretbaren Verhältnis mehr, weil viele Theater-Besucher:innen bereits Dauertickets für die BSVG oder ein Deutschlandticket für die Anfahrt nutzen.
Verwaltungsdirektor Stefan Mehrens: »Wir bedauern diese Entscheidung, sie war aber vor dem Hintergrund akuter Sparzwänge durch Kostensteigerungen in vielen anderen Bereichen nicht zu vermeiden. Trotzdem möchten wir alle unsere Besucher:innen er-muntern, weiter für die Anfahrt zum Staatstheater die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Abgesehen vom Fahrrad bleibt das die bequemste und günstigste Anreiseoption.«
Quelle: PM 17.09.2024