Elektroautos parken weiter kostenlos
Bis maximal drei Stunden kostenloses Parken
Elektrisch betriebene Autos können in Braunschweig weiterhin auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum bis maximal drei Stunden kostenlos geparkt werden. Der Rat verlängerte am Mittwoch, 16. Dezember, auf Vorschlag der Verwaltung die entsprechende Regelung bis zum 31. Dezember 2022. Die Fahrzeuge müssen entweder mit einem Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge versehen sein oder eine blaue Plakette tragen, oder es muss ein gültiger Sonderparkausweis sichtbar ausgelegt werden. Das kostenlose Parken verpflichtet zudem zur Auslage einer Parkscheibe.
Weitere Einzelheiten siehe Beschlussvorlage 20-14634 unter www.braunschweig.de/ratsinfo.
Die Abteilung Bürgerangelegenheiten sendet allen Haltern von Elektroautos, die bereits einen gültigen Sonderparkausweis haben, ohne erneuten Antrag den neuen, bis 31. Dezember 2022 gültigen, Sonderparkausweis zu. Da der Versand noch erfolgt, bleiben die bisherigen Sonderparkausweise bis Ende Januar 2021 gültig.
Fahrzeuge, die bereits durch ein entsprechendes Kennzeichen oder eine Plakette als elektrisch betrieben erkennbar sind, benötigen keinen Sonderparkausweis.
Quelle: PM