Stadt fördert Ateliers und Projekträume der freien Kunstszene
Bis zum 30. September bewerben
Bis zum 30. September bewerben: Stadt fördert Ateliers und Projekträume der freien Kunstszene
Die Stadt Braunschweig erweitert ihre Kulturförderung um ein neues Förderprogramm für Bildende Künstlerinnen und Künstler in Braunschweig. Sie sind aufgerufen, ab sofort bis zum 30. September eine Förderung für ihre Atelier- oder Projekträume zu beantragen. Der Rat hat dem Programm am Dienstag, 19. September zugestimmt.
Ziel der neuen Förderung ist die Unterstützung, Stärkung und Weiterentwicklung der Bildenden Kunstszene. Die Bildenden Künstlerinnen und Künstler, Ateliergemeinschaften und Initiativen sind wesentliche Trägerinnen und Träger des kulturellen Lebens. Sie sollen im Stadtgebiet noch sichtbarer werden.
Explizit soll die Förderung auch für Neuabsolventinnen und -absolventen der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) einen Anreiz schaffen, in der Stadt zu bleiben, zu leben und zu arbeiten und kulturelle Impulse zu geben. Die Bildende Kunstszene hat einen besonderen Raum- und daraus resultierenden Förderbedarf. Dem trägt die Stadt Braunschweig mit dem neuen Förderprogramm Rechnung.
Bildende Künstlerinnen und Künstler können bis zu 2.000 Euro im Jahr für Miet-, Neben- und Betriebskosten ihres Bestandsateliers, bis zu 4.000 Euro für Ateliergemeinschaften pro Jahr und bis zu 5.000 Euro im Jahr pro Projektraum durch das neue Förderprogramm erhalten, wenn sie die auf der Website des Fachbereichs Kultur und Wissenschaft dargestellten Förderkriterien erfüllen. Unter www.braunschweig.de/kulturfoerderung finden sich alle Informationen und Kontaktdaten.
Das Team der Kulturförderung der Stadt Braunschweig informiert Interessierte gern im Rahmen einer fundierten Förderberatung und unterstützt bei der Antragsstellung. Bewerbungen sind bis zum 30. September per Mail zu richten an kulturfoerderung@braunschweig.de oder postalisch an Stadt Braunschweig, Fachbereich Kultur und Wissenschaft, Kulturinstitut – Kulturförderung, Schlossplatz 1, 38100 Braunschweig. Anträge, die nach Ende der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Quelle: PM 20.09.2023