Stürmische Zeiten
Tipps zum richtigen Verhalten bei Sturm
Ein heftiger Orkan wie "Kyrill" kann einiges an Schäden anrichten. Abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume, zerbeulte Autos wer kommt für diese Schäden auf? "Wer eine Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung abgeschlossen hat, muss sich um die persönlichen finanziellen Folgen keine Sorgen machen", so Harald Spundflasche, Schadenchef der Öffentlichen Versicherung Braunschweig.
Schäden, die durch den Sturm entstanden sind, sollten umgehend der Versicherung gemeldet werden. Das geht telefonisch unter der 0531-2020 oder über die Internetseite der Öffentlichen www.oeffentliche.de Zudem stehen alle Vertriebspartner in den Geschäftsstellen der Öffentlichen als Ansprechpartner für Schadenmeldungen bereit. "Da wir mit 2000 bis 3000 Schäden rechnen, möchten wir unsere Kunden jetzt schon um Verständnis und Geduld bitten, falls nicht sofort eine freie Telefonleitung vorhanden ist oder die Bearbeitung der Schäden etwas länger als gewohnt dauert", erläutert Spundflasche. Man habe im Rahmen des Notfallplans bereits alle verfügbaren Mitarbeiter aktiviert und werde versuchen, so schnell wie möglich zu helfen.
"Wenn etwas passiert ist, sollte man möglichst schnell dafür sorgen, dass der entstandene Schaden nicht noch größer wird, also kaputte Fenster abdichten, eine Noteindeckung des Daches veranlassen oder Hausrat vor eindringendem Regen schützen", rät Spundflasche. Beschädigte oder zerstörte Gegenstände sollten keinesfalls entsorgt werden. Schadenfotos erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung seitens der Versicherung. Ist es notwendig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, kann der Versicherer oft mit Kontakten zu Handwerksfirmen helfen.
Wenn Wind und Wetter Haus und Hof verwüstet haben, sind die Schäden von der Gebäudeversicherung gedeckt allerdings nur, wenn das Sturmrisiko mitversichert ist. "Sturmschäden sind heutzutage in vielen Gebäudeversicherungen gedeckt", erläutert Spundflasche. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von einer Eigentümergemeinschaft oder von der Hausverwaltung abgeschlossen.
Ist das Sturmrisiko abgedeckt, dann zahlt die Versicherung im Falle eines Sturmereignisses Schäden am Gebäude, z. B. beschädigte Dächer oder Schornsteine. Gleiches gilt für Schäden, die durch umgestürzte Bäume oder umherfliegende Äste entstanden sind.
Unangenehme Spuren kann ein Sturm auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht so selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Wind und Regen beschädigt Möbel oder Elektrogeräte. Für solche Schäden kommt die Hausratversicherung auf. Sie ersetzt sturmbedingte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen allerdings nur, wenn auch das Gebäude beschädigt wurde. Die Glasversicherung, häufig Bestandteil der Hausratversicherung, übernimmt grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Schadenursache Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben, einschließlich der Kosten für eine Notverglasung.
Die Teil- und Vollkaskoversicherungen decken alle unmittelbaren Sturmschäden an Autos ab. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachziegel, herabstürzende Äste, Hagel oder umgestürzte Bäume beschädigt, zahlt die Teilkaskoversicherung des Autohalters. Sie übernimmt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Wiederbeschaffungswert des Wagens. Abgezogen von der Versicherungsleistung wird gegebenenfalls die für Teilkaskoschäden vereinbarte Selbstbeteiligung. Der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird in diesen Fällen nicht belastet.