Digitaler Nachlass: Auch Daten sind Teil des Erbes
Neben der Bewältigung der Trauer über den Tod eines Angehörigen ist für Hinterbliebene die Verwaltung des Nachlasses eine wichtige Aufgabe. Seit einigen Jahren müssen sich Betroffene auch um den digitalen Nachlass des Verstorbenen kümmern. "Der digitale Nachlass umfasst alle vom Verstorbenen gespeicherten Daten auf Datenträgern oder im Internet", erläutert Frank Busche, Leiter Privatkundengeschäft von der PSD Bank Braunschweig eG. Während auf USB-Sticks oder Festplatten gespeicherte Daten an die Erben übergehen, verbleiben Daten, die auf einem Server liegen, zunächst beim Anbieter. Im Fokus stehen deswegen bei der Aufarbeitung des digitalen Nachlasses insbesondere Online-Konten bei Banken oder digitalen sozialen Netzwerken sowie kostenpflichtige Online-Abonnements. Denn: Kostenpflichtige Dienste können auch weiterhin laufende Kosten verursachen, sofern sie nicht abbestellt werden.
Die größte Herausforderung: Zugangsdaten
Die größte Herausforderung in der Regelung des digitalen Nachlasses besteht darin, dass den Hinterbliebenen oft nicht alle Online-Konten bekannt sind. Eine weitere Hürde können neben der Unwissenheit über die Online-Konten die Zugangsdaten darstellen. "Dies liegt in der Natur der Sache. Passwörter sind in der Regel ja nun einmal nur dem eigentlichen Nutzer bekannt", ergänzt Busche.
Richtiger Umgang mit Online-Banking-Daten
Zugangsdaten für das Online-Banking stellen einen speziellen Fall im Umgang mit dem digitalen Nachlass dar. Grundsätzlich sollten die Zugangsdaten auf keinen Fall durch den Erblasser weitergegeben werden, auch nicht durch ein Testament. Die Bank des Kunden sollte sofort von den Angehörigen über den Tod des Kontoinhabers informiert werden. Denn sobald die Bank Kenntnis von dem Tod eines Kunden hat, wird das Bankkonto und damit natürlich auch das Online-Banking automatisch gesperrt und somit vor Missbrauch geschützt.
Geldwerte Online-Konten und über das Internet geschlossene Verträge
Es ist empfehlenswert, eine Aufstellung über alle wichtigen Konten zum Beispiel bei Amazon oder eBay für die Angehörigen zu erstellen. So können Hinterbliebene die Konten deaktivieren und vor Missbrauch schützen. Rechtlich ist es bei Verträgen für die Nachlassverwaltung unbedeutend, ob sie offline oder online abgeschlossen wurden. Mittlerweile gibt es Dienstleister, bei denen die Zugangsdaten ebenfalls online hinterlegt werden können. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten, da solche Unternehmen wie alle Online-Dienste Ziel von Hackern sein können. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass sich auf diesem Gebiet auch schwarze Schafe tummeln. Frank Busche betont: "Immerhin geht es hier um teils sehr wichtige oder private Daten, die der Nutzer einer ihm völlig fremden Person anvertraut."
Digitale soziale Netzwerke Dokumentation der genutzten Konten
Betreiber von digitalen sozialen Netzwerken handhaben den Umgang mit Konten von Verstorbenen unterschiedlich. Es existiert keine verbindliche Vorschrift, wie Dienstleister zu verfahren haben. Dennoch können Nutzer solcher Netzwerke effektive Maßnahmen treffen, um ihren Letzten Willen im Umgang mit den eigenen Konten durchzusetzen. Dafür sollten die Nutzer, genau wie bei geldwerten Online-Konten, eine Auflistung aller aktiven Konten samt Zugangsdaten erstellen und diese engen Vertrauten übergeben, zusammen mit Informationen darüber, was mit den Konten geschehen soll.
Bestimmungen bei Xing, Facebook und Google+
Das Karriere- und Geschäftsnetzwerk Xing macht bei Bekanntwerden über einen Todesfall den Account für andere User unsichtbar.
Facebook wiederum bietet zwei Möglichkeiten für die Verwaltung der Profile von Verstorbenen an. Bei Vorlage einer Sterbeurkunde kann das Konto durch die Hinterbliebenen gelöscht werden. Es ist aber auch die Umschaltung des aktiven Kontos in einen Gedenkmodus möglich. In diesem Modus ist das Profil nur noch für bestätigte Kontakte sichtbar. Diese können auch weiterhin auf die Pinnwand des Verstorbenen schreiben. Das Profil taucht allerdings nicht mehr in den Kontaktvorschlägen auf, auch ein Zugriff auf die Nachrichten durch Angehörige ist nicht möglich.
Während bei Xing und Facebook die Nutzer nicht selbst in den Einstellungen der Netzwerke entscheiden können, was mit ihren digitalen Nachlässen geschehen soll, bietet Google bei seinem Netzwerk Google+ weitreichende Einstellungen für Nutzer an. Hier kann über den Konto-Inaktivitätsmanager festgelegt werden, ob das Profil nach dem Tod vollständig gelöscht wird oder ob ausgewählte Personen bestimmte oder auch alle Dateien nutzen dürfen. Zudem kann der Nutzer festlegen, ab wann sein Konto vollständig inaktiv geschaltet wird.
Fazit
Egal, ob Verträge online oder offline abgeschlossen wurden es ist sinnvoll, sie zu dokumentieren und, mit Ausnahme von Bankkonten und Bankdepots, die Zugangsdaten ebenfalls für Angehörige zu hinterlegen. Busche ergänzt: "So kann jeder seinen Letzten Willen durchsetzen, auch in der digitalen Welt."
Quelle: PM