Weiterhin Maskenpflicht im ÖPNV
Es gilt weiterhin wie folgt
Die niedersächsische Landesregierung verlängert die Corona-Verordnung bis zum 30.09.2022 und hält damit an den bisherigen Schutzmaßnahmen fest.
Daher gilt weiterhin unverändert wie folgt:
Für Fahrgäste im ÖPNV gilt in den Bussen und Trams sowie in allen Nahverkehrszügen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Es gilt:
• Kinder bis zum 6. Lebensjahr brauchen keine Maske.
• Personen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen eine einfache medizinische Maske tragen.
• Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzstandards verpflichtet.
Diese Regel gilt in allen Nah- und Regionalzügen, in den Trams und den Bussen im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig.
An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.
Quelle: PM 31.08.2022