Paukenschlag in der Veranstaltungsbranche!
Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für jobmesse
Es ist ein voller Erfolg und ein wichtiges Zeichen für die gesamte nationale Veranstaltungswirtschaft: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute dem Antrag auf einstweilige Verfügung zur Durchführung der 5. jobmesse braunschweig stattgegeben.
Damit darf das lange geplante und organisierte Karriereevent am Wochenende 5./6. September stattfinden – und eine nervenaufreibende Woche, die geprägt war von unzähligen Gesprächen, E-Mails und Ungewissheit, findet ihren glücklichen Abschluss.
Veranstalter und Geschäftsführer Michael Barlag hatte sich aufgrund der existenzbedrohenden Situation noch am vergangenen Wochenende in einem emotionalen Brandbrief direkt an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil gewandt. Nachdem von Seiten der Landesregierung keine angemessene Reaktion erfolgte, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig nun seine wegweisende Entscheidung bekannt gegeben. Die Zusammenfassung des Beschlusses
Damit gilt die veranstalterunfreundliche und extrem kurzfristig geänderte Regelung des Landes Niedersachsen, nach der nun bis einschließlich zum 14. September 2020 – und lt. Ministerpräsident Weil noch ein weiteres Mal bis zum 01. Oktober 2020 – u.a. keine Messen, egal welcher Größe – veranstaltet werden dürfen, nicht für die 5. jobmesse braunschweig. Wichtiger Hinweis: Messen gehören nicht zu „Großveranstaltungen“.
Freier Eintritt für alle Besucher
Veranstalter Michael Barlag erklärt dazu: „Das Verwaltungsgericht hat in meinen Augen festgestellt, dass der Irrsinn dieser immer weiter und weiter verlängerten Verordnung ein Ende haben muss. Wir haben so viele Vergleichsbeispiele zu Abläufen in anderen Branchen mit Publikumsverkehr und ein hervorragendes Sicherheits- & Hygienekonzept vorgelegt, dass mit unserem Rechtsverständnis gar kein anderes Urteil infrage kam. Dennoch freue ich mich extrem, dass die hier zuständigen Richter sehr gewissenhaft vorgegangen sind. Es ist hinzu ein NoGo, einem Veranstalter, der sich ordnungsgemäß an die monatelange Verordnung gehalten hat, über ein Jahr eine Messe vorbereitet und diese auch noch nach Ablauf der Corona-Verordnung legt, wenige Stunden und Tage eine Untersagung zukommen zu lassen.“
Der Veranstalter gibt bekannt, dass – aus Freude um die positive Entscheidung der Durchführung – alle Besucher freien Eintritt haben!
Quelle: PM