Haus und Wohnung winterfest machen
Die Temperaturen sinken und die kalte Jahreszeit geht auch an Haus und Hof oft nicht spurlos vorbei. Wie man die eignen vier Wände am besten gegen Kälte, Sturm und Schnee schützt, weiß Romana Kinkel, Schadenexpertin der Öffentlichen Versicherung Braunschweig.
Winterstürme etwa können umherfliegende Dachziegel oder Blumentöpfe in Gefahrenquellen für Passanten oder parkende Autos verwandeln. Je nach Intensität kann ein Sturm auch ganze Dächer abdecken. Zur Absicherung der finanziellen Folgen helfen die Hausrat- und die Gebäudeversicherung. Wird zum Beispiel der Schornstein beschädigt, bietet diese Schutz - sofern der Kunde das Sturmrisiko mitversichert hat, was man mit einer kurzen Nachfrage bei seinem Berater jederzeit in Erfahrung bringen kann. "Die Gebäudeversicherung deckt alle Schäden ab, die durch Stürme ab Windstärke 8 entstanden sind, also ab einer Windgeschwindigkeit von 63 km/h", erklärt Romana Kinkel.
So mancher Schaden lässt sich allerdings bereits im Vorfeld verhindern: Der Blumentopf stellt keine Gefahr mehr dar, wenn er gesichert ist. Fahrräder und Gartenmöbel sollte man entweder fest anbinden oder sicherheitshalber direkt ins Haus bringen. Entfernt man morsches Geäst aus den umliegenden Bäumen, können diese bei einem Sturm oder nach starkem Schneefall nicht mehr herunterfallen und so Schäden verursachen oder sogar Personen verletzen. "Es ist zudem ratsam, das Hausdach ab und an auf lose Ziegel oder Risse zu untersuchen", rät Ramona Kinkel. Auch für die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen sind in der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Diese können die Aufgabe auf ihre Mieter übertragen. "Versäumen Eigentümer oder Mieter es, dieser Pflicht nachzukommen, haften sie für Schäden, die Dritten dadurch entstehen", so Kinkel. Der Eigentümer eines Grundstücks haftet aber auch dann, wenn zum Beispiel eine Person durch einen fallenden Eiszapfen verletzt wird. Um sich gegen solche Risiken abzusichern, benötigt man eine private Haftpflichtversicherung mit eingeschlossenem Schutz für Haus- und Grundbesitz beziehungsweise eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht - besonders dann, wenn man die Immobilie nicht selbst bewohnt.
Ob in Form von Hagel, Schnee oder Regen: Auch Wasser ist im Winter ein Thema. Damit es abfließen kann, sollte man Laub und Sand aus Dachrinnen, Fallrohren und Bodenabflüssen entfernen. Bei großer Kälte besteht auch die Gefahr, dass Wasserleitungen gefrieren. "Dann ist der Wasserschaden vorprogrammiert", so Kinkel. Denn beim Gefrieren vergrößert sich das Wasservolumen. Die Leitungen können dem erhöhten Druck oft nicht standhalten und bekommen Risse. Der Rat der Expertin: "Auch wenig genutzte Räume sollten ausreichend beheizt werden. Besonders gefährdete Leitungen sollte man absperren und entleeren."
Weitere Informationen finden Sie unter www.oeffentliche.de.
Quelle: PM