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WICHTIG FÜR EBAY-HÄNDLER |
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Ab 01.04.2008 neue Widerrufsbelehrung
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Nach monatelanger Diskussion über eine Neufassung der Rückgabe- und Widerrufsbelehrung wird nunmehr zum 01.04.2008 die 3. Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) in Kraft treten. Endlich soll mit der durchaus kuriosen Situation Schluss sein, dass die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Musterbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Verordnung enthält daher eine neue Muster-Widerrufsbelehrung und eine neue Muster-Rückgabebelehrung.
Der neu gefasste § 16 der BGB-InfoV regelt, dass die Muster der Widerrufsbelehrung in der bis zum 31.03.2008 geltenden Fassung noch bis zum 30.09.2008 weiter verwendet werden können. Dies gilt für den Fall, dass bis zum 30.09.2008 dem Verbraucher die alte Belehrungsfassung in Textform mitgeteilt wird. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob es durch das neue Muster zu mehr Rechtssicherheit kommen wird. In einer Vielzahl von Regelungen entspricht das aktuelle Muster der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH. Nachfolgend einige Änderungen, die für Fernabsatzverträge – wie sie Käufe über Auktionshäuser wie eBay typischerweise sind – gelten:
Beginn der Widerrufsfrist Die Frist beginnt nach dem Muster nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem tatsächlichen Eingang der Ware beim Empfänger. Sowohl das Textformerfordernis wie auch der Wareneingang haben somit ausdrücklich im Muster Berücksichtigung gefunden. Die Erfüllung der Informationspflichten bleibt ein Problem, welchem das Muster mit dem Zitieren der relevanten Vorschriften nachkommt: "… auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. § 3 BGB-InfoV.“. Wertersatz bei eBay Der Gesetzgeber hat den Wertersatz bei eBay für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nicht mit in das Muster integriert. Denn ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme im Falle des Widerrufs bei eBay kann nicht geltend gemacht werden kann, da bei eBay eine Information über den Wertersatz vor Vertragsschluss in Textform nicht möglich ist. Daher heißt es dort: "Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten."
Neue Rückgabebelehrung Dies alles gilt auch für die Rückgabebelehrung, welche zudem einen neuen Punkt enthält, und zwar dass die Rückgabe paketversandfähiger Ware auch an eine andere Adresse erfolgen kann.
Kein Widerrufsrecht bei begonnenen Dienstleistungen Bei Dienstleistungen entfällt ein Widerrufsrecht, wenn der Vertragspartner auf ausdrückliche Veranlassung des Verbrauchers vor Ablauf des Widerrufsrechtes mit der Dienstleistung begonnen hat. Die bisherigen – nur sehr schwer verständlichen Beispiele – weichen nunmehr einer nachvollziehbaren Formulierung: "Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie dies selbst veranlasst haben." Ob die neue Muster-Widerrufsbelehrung der – strengen – Rechtsprechung genügt, wird die nähere Zukunft zeigen. Da heutzutage auch noch so jeder kleine Rechtsverstoß im Internet abgemahnt wird, ist bei der Geschäftstätigkeit im World Wide Web nach wie vor Vorsicht geboten.
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Ein Beitrag von Martin Voß
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Martin Voß ist Rechtsanwalt in Braunschweig und berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch ausführlich. www.martinvoss.com.
Schwerpunkte:
• Allgemeines Zivilrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Internetrecht • Erbrecht
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Die Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen | Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzvertr.
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