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TEURER RAT VOM RECHTSANWALT - MUSS DAS SEIN?
 

Ein Beitrag zu den Kosten anwaltlicher Beratung und den Möglichkeiten, diese möglichst günstig zu gestalten

Sofern man in seinem Leben Probleme hat, bei welchen anwaltliche Hilfe gefragt sein könnte, stellt sich als erstes die Frage, was diese kostet. Die möglichen Gebühren eines Anwalts sind für die meisten Bürger ebenso wenig transparent wie beispielsweise diejenigen eines Arztes oder Zahnarztes.

Generell berechnen sich die Gebühren eines Rechtsanwaltes seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nicht mehr nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Es bietet sich an, schon beim ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt über die voraussichtlich anfallenden Gebühren zu sprechen, denn seit Einführung des RVG ist vieles Verhandlungssache.

Für Menschen mit einem geringen Einkommen – wie z. B. Studenten – kommt bei rechtlichen Problemen die Gewährung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Beratungshilfe wird nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Angelegenheiten des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Verwaltungsrechts, Sozialrechts sowie des Strafrechts gewährt. Der Rechtsanwalt, der die Beratung oder Vertretung durchgeführt hat, rechnet seine Kosten für die Beratung gegenüber dem Amtsgericht ab und erhält seine Vergütung aus der Landeskasse. Zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem Amtsgericht aktuelle Einkommensbelege (z.B. Lohnbescheinigung, Arbeitslosengeld-Bescheid, etc.) sowie Belege über die monatlichen finanziellen Belastungen vorzulegen.

Dem Anwalt wird die Arbeit einfach gemacht, sofern direkt beim Amtsgericht ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragt und dieser beim ersten Treffen mitgebracht wird. Der Antrag kann jedoch auch durch den Anwalt direkt gestellt werden.

Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren ist – anders als bei der Beratungshilfe – eine Erfolgsaussicht der Klage. Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird die Partei von der Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten befreit. Soweit die Partei dazu in der Lage ist, muss sie sich allerdings an den Kosten des Prozesses beteiligen. Das Gericht ordnet dann an, welche Beträge oder welche monatlichen Raten sie an die Gerichtskasse zu zahlen hat. Die Prozesskostenhilfe umfasst nicht die Anwaltskosten der Gegenpartei. Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten des Gegners erstatten.

In Strafverfahren ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger im Übrigen unabhängig vom Einkommen, sondern hängt von anderen Umständen ab, wie z. B. der Schwere der Tat.

Bei zivilrechtlichen Verfahren mit einem besonders hohen Streitwert kann sich für alle Rechtssuchenden – unabhängig vom Einkommen – die Einschaltung eines Prozessfinanzierers anbieten, wenn Unsicherheit über den Ausgang des Rechtsstreits besteht. Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche. Im Erfolgsfalle erhält diese sodann einen Teil der erzielten Erlöse. Die Höhe der Beteiligungsquote ist abhängig vom Prozessfinanzierer und der tatsächlich erzielten Summe. Sie beträgt ca. 20 bis 30 %. Führt der Rechtsstreit zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens. Die Kommunikation mit dem Prozessfinanzierer führt der Anwalt der Wahl des Bürgers.

Natürlich ist es grundsätzlich immer ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Damit diese tatsächlich „Anwalts Liebling“ ist, sollte genau darauf geachtet werden, welche Leistungen umfasst sind. Auch sollten immer verschiedene Angebote eingeholt werden, da die Beitragsunterschiede teilweise immens sind.

Antrag Beratungshilfe:
www.martinvoss.com/downloads/antrag_auf_beratungshilfe.pdf

Antrag Prozesskostenhilfe:
www.martinvoss.com/downloads/antrag_auf_prozesskostenhilfe.pdf

Welche Rechtsschutzversicherungen?
www.preisvergleich.de/insurance/rechtsschutzversicherungen.html


Ein Beitrag von Martin Voß

Martin Voß ist Rechtsanwalt in Braunschweig und berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch ausführlich. www.martinvoss.com.

Schwerpunkte:

• Allgemeines Zivilrecht
• Strafrecht
• Wettbewerbsrecht
• Internetrecht
• Erbrecht

 
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