Lebensversicherungsreformgesetz tritt in Kraft
Der Bundespräsident hat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das am 11. Juli 2014 vom Bundesrat verabschiedet worden ist, gestern unterzeichnet ab heute tritt es in Kraft. Die Änderungen, die mit diesem Gesetz einhergehen, bringen einige Neuerungen für die Versicherten und stärken die Lebensversicherung als wichtiges Element einer sicheren privaten Altersvorsorge.
Die Öffentliche Versicherung Braunschweig begrüßt ausdrücklich die Neuregelung zu den Bewertungsreserven an den festverzinslichen Anlagen, die mit dem LVRG einhergehen. "Durch die bisherige Gesetzeslage wurden in anhaltenden Niedrigzinsphasen die aus der Gemeinschaft aller Versicherten ausscheidenden Kunden zu Lasten der verbleibenden Versicherten massiv begünstigt. Mit dem LVRG hat der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung jedoch beseitigt und die Generationsgerechtigkeit wieder hergestellt", erklärt Knud Maywald, Vorstandsmitglied der Öffentlichen. Anhand eines gesetzlich vorgegebenen Verfahrens wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen in Niedrigzinsphasen reduziert oder ganz gestrichen. Das Geld verbleibt in einem Topf, der dem Versichertenkollektiv langfristig zu Gute kommt. Das Versicherungsunternehmen selbst hat keinen Vorteil von dieser Neuregelung.
Mehr Transparenz
Daneben hat sich auch bezüglich der Kostentransparenz einiges getan: So weist der Lebensversicherer künftig auch die Effektivkosten neben den Vertragskosten im Produktinformationsblatt aus. "Somit kann der Kunde durch dieses neue Gesetz die Auswirkungen der gesamten Kostenbelastung auf die Versicherungsleistung einschätzen", erläutert Knud Maywald.
Höhere Gewinnbeteiligung
Das LVRG sieht zudem eine Erhöhung der Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikogewinnen von bisher 75 auf zukünftig 90 Prozent vor. "Diese Regelung hat für unsere Kunden aber faktisch keine Auswirkung. Denn wir haben auch bisher schon freiwillig über 90 Prozent der Risikogewinne ausgeschüttet", so Maywald. Der Höchstrechnungszins wird zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Der Gesetzgeber trägt hiermit der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung. Die Lebensversicherung bleibt aber weiter ein attraktives Produkt der privaten Altersvorsorge, da der Kunde über den Höchstrechnungszins hinaus an den anfallenden Überschüssen beteiligt wird.
Quelle: PM